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Ist das hier eine relevante Benutzungshandlung.......?

geschrieben von Möchte nicht genannt werden am 10.08.2007 um 16:01:14

Hallo Spezialisten,

ich habe hier folgendes Problem:

1. Mein "Gegner" hat eine Wort-/Bildmarke angemeldet für eine/mehrere Warenklassen. Nun besteht diese Marke aus einem Wortbestandteil, der fast an jeder Ecke benutzt wird und aus einem Zusatz, der aus 3 Buchstaben besteht aber wohl als Bildbestandteil fungiert.

2. Nun habe ich in meiner Firmierung auch diesen Wortbestandteil, der fast an jeder Ecke benutzt wird, allerdings mit einem zusätzlichen Wort.

3. Mein "Gegner" benutzt diese Wort-/Bildmarke gar nicht sondern nur den Wortteil..... und das auch noch ohne dies in seinem Auftritt kenntlich zu machen, daß es eine "Marke" ist. Muss er nicht die Wort-/Bildmarke exakt so verwenden wie sie angemeldet wurde? Alles andere macht doch keinen Sinn und der Abmahn-Willkür wäre Tür und Tor geöffnet.

4. Ich vertreibe zu 0,1% Waren, die dieselbe Warenklasse betreffen, die ich mittlerweile aus dem Sortiment genommen habe.

5. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht. Soweit ich weiß erlaubt dies dann sogar eine Ähnlichkeit. Stimmt das?

Ist es möglich, daß dies tatsächlich eine "relevante Benutzungshandlung" darstellt?

Kaum vorstellbar. Eigentlich absurd.....

Wenn das so wäre könnte ich mir einen Allgemeinbegriff z.B. das Wort Auto hernehmen, einen Pinselstrich drunterziehen, als Wort-/Bildmarke auf die Warenklasse Auto anmelden. Dann dürfte keiner mehr das Wort Auto verwenden wenn er auch Autos verkauft...... grübel.....

Bitte helft mir. Vielen Dank.


  • Ist das hier eine relevante Benutzungshandlung.......? - Möchte nicht genannt werden - 10.08.2007 16:01:14

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