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Besitzer der DE Domain geben den Bestizer der Wortmarke & Com Domain

geschrieben von Sven Janßen am 09.10.2007 um 12:17:26

Hallo zusammen vielleicht kann mir jemand bezüglich folgender Frage helfen:

Ich möchte jemanden eine Domain abkaufen, nennen wir die domain mal www.ichbinweb.de derjenige hat die Domain im Jahr 2001 angemeldet bei der denic.
Jetzt hat sich anderer die Com Domain gesichert und zusätzlich die Wortmarke schützen lassen, aber erst 2003.

Könnte der jetzige Inhaber der de domain den com Inhaber abmahnen, weil er schon vorher den namen gebraucht hat ?
Bzw. wiederspruch gegen den Patent eintrag einlegen ?
Bzw. könnte ich das wenn ich Ihm die de Domain abkaufe
Bzw. könnte mich der Com Inhaber abmahnen wenn ich die de Domain benutze und keine lizengebühren an ihn entrichte ?

Wahrscheinlich kommmt jetzt der Hinweis, das ich mir einen Patentanwalt suchen sollte :)

Vielen Dank für eure Hilfe


  • Besitzer der DE Domain geben den Bestizer der Wortmarke & Com Domain - Sven Janßen - 09.10.2007 12:17:26

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