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Go und Stadtnamen als Markennamen

geschrieben von Urs am 24.12.2008 um 00:37:24

Ist ein Namesbildung wie «Go Hamburg», «Go-Hamburg» oder «go-hamburg» als Markenname zuschützen?

Nach ein paar Recherchen habe ich gesehen, daß «GO USA» nicht eingetragen wurde, weil es beschreiben udn werbende Aufforderung ist, aber «GO AMERICA» ist eingetragen. Das letzte genannte aber bereits 1990.

Meine Fragen dazu:
1. Hat sich in der Zwischenzeit durch mehr englische Begriffe die Beurteilung geändert, weil beide Marken sind für Klassen die mit Reise zu tun haben eingetragen.

2. Wenn ich einen solchen Markennamen für etwas naderes verwende, z.B. Verlgserzeugnisse oder Kosmetik, ist das dann damit unbedenklich und nicht mehr beschreibend zu sehen?

3. Gibt es durch den Stadtnamen Beschränkungen durch Rechte der jeweiligen Stadt?

4. Muß man zur Sicherheit alle Varianten schützen lassen - also Großschreibung, mit und ohne Bindestrich?

Vielen, vielen Dank, wenn dazu jemand eine Antwort oder Tips geben könnte.


  • Go und Stadtnamen als Markennamen - Urs - 24.12.2008 00:37:24

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