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Bezug auf ähnliche Markennamen bei Widerruf

geschrieben von Andreas Hausmann am 14.06.2009 um 16:50:53

Ich habe letztes Jahr eine Wortmarke (Stadtname XY) beim DPMA angemeldet. Letztens habe ich eine Beanstanung erhalten, in der steht, dass der Marke jegliche Unterscheidungskraft fehle und deswegen nicht eingetragen werden könne. Ich habe nun noch knapp zwei Monate, um zu widerrufen. Beim DPMA habe ich nach ähnlichen Wortmarken recherchiert und habe auch welche gefunden, die auch eingetragen wurden (Stadtname2 XY). Kann ich bei der Widerrufung auch auf diese Marken beziehen?


  • Bezug auf ähnliche Markennamen bei Widerruf - Andreas Hausmann - 14.06.2009 16:50:53

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