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Re: Abmahnung wegen Markenschutzverletzung bei Ebay

geschrieben von Ng. am 15.12.2009 um 09:51:26

Hallo an alle Geschädigten!

Solche Fälle häufen sich mitterweile oft an! Besonders stark auch auf die Marke 'Ed Hardy'. Ganz wichtig ist immer auf die Schreiben zu reagieren! NICHT per e-mail sonder per Post -> über Einschreiben mit Empfangsbestätigung! Auf keinen Fall dürft ihr die Unterlassungserklärung unterschreiben!! Denn dazu verpflichtet ihr euch bis zu 30 Jahre verschulden an der Sache!!! Ihr müsst von einem Anwalt am besten eine Modifizierte Unterlassungserklärung (eine auf euch zugeschnittene, abgeänderte Erklärung) ausstellen lassen. Sucht euch am besten einen spezialisierten Anwalt in Fachrichtung: Neue Medien. Googelt am besten mal unter dem Begriff 'DAV' Deutscher Anwalt Verein und dort könnt ihr nach belieben einen Anwalt in eurer Nähe suchen. Wer keinen Anwalt sich leisten kann, sollte es mal mit Prozesskostenatrag im Netz googeln, ob ihr einen beantragen lassen könnt. Wenn ihr auch nach Berichten und Foren z.B. über 'ed hardy Abmahungen' sucht, werdet ihr auch sehr hilfreiche links finden, wie man sich bei Abmahungen am besten verhalten soll.

Viel Glück!



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