Markenrechtsforum

| 355 Beiträge | Archiv | Impressum | Suche |
| Markenrecherche | MarkenG-Kommentar |

Forum für
Kennzeichen-
und Markenrecht


Zurück zum Forum


Der Fall Ecoliner

geschrieben von Jörg Rudolph am 09.07.2010 um 22:23:36

Streit um den Namen „Ecoliner“ geht vor Gericht

Seit 2008 nutzt die Krone GmbH für ihre Nutzfahrzeuge der Klasse 12 widerrechtlich den geschützten Namen „Ecoliner“ in mindestens 20 Schreibweisen. Markeninhaber ist Jörg Rudolph, Inhaber und Geschäftsführer der Equiliner GmbH aus Greven. Der hat nun gegen die Krone GmbH geklagt.

Die biblische Geschichte von David gegen Goliath ist ein Symbol für den (ungleichen) Kampf zwischen Groß und Klein – und wiederholt sich gerade: im Konflikt zwischen der Equiliner GmbH und der Krone GmbH. Zwischen den beiden Unternehmen hat sich ein Markenrechtsstreit um den Namen „Ecoliner“ entwickelt: „Ecoliner“ ist seit dem Jahr 2007 durch die Equiliner GmbH, einem inhabergeführten Familienunternehmen aus Greven im Raum Münster/Osnabrück, das seit mehr als zehn Jahren Pferdetransporter herstellt, geschützt. Und wird dennoch seit Mitte 2008 von der Krone GmbH, einem der europaweit führenden Hersteller von Nutzfahrzeugen und Maschinen für den landwirtschaftlichen Gebrauch, in vielfältiger Art und Weise widerrechtlich als Name für Nutzfahrzeuge gebraucht.

Seit dem 8. August 2007 ist der Markenname „Ecoliner“ zur Kennzeichnung von Nutzfahrzeugen der Klasse 12 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 307 36 501 für Jörg Rudolph, den Inhaber und Geschäftsführer der Equiliner GmbH, eingetragen und damit geschützt. Seit 2008 stellt die Krone GmbH unter dem durch die Equiliner GmbH geschützten Namen „Ecoliner“ Nutzfahrzeuge der Klasse 12 in nicht unwesentlichen Stückzahlen her und betreibt offensives Marketing damit. Bis dato hat die Krone GmbH den Namen „Ecoliner“ in mindestens 20 Schreibweisen genutzt, zum Beispiel: „Eco Liner“, „ECO Liner“ oder auch „KRONE Eco Liner“. Somit findet sich der geschützte Markenname „Ecoliner“ der Equiliner GmbH zigfach auf Fahrzeugen der Krone GmbH, auf der Homepage, in Pressemitteilungen und anderen unternehmens- und marktrelevanten Darstellungsformen.

Zwar hat die Krone GmbH sich in einer Anerkennungserklärung / Unterlassungserklärung vom 21. Dezember 2009 dazu verpflichtet, die geschütze Wortmarke „Ecoliner“ „nicht mehr in Alleinstellung für Fahrzeuge und/oder Fahrzeugaufbauten im geschäftlichen Verkehr zu benutzen“, wie es in der Erklärung heißt. Dennoch war der geschützte Markenname „Ecoliner“ am 23. Dezember 2009 auf der Krone-Homepage noch mindestens 50 Mal in Alleinstellung als Kennzeichnung eines Fahrzeuges zu finden, und auch weiterhin sind die Wortmarke „Ecoliner“ und Varianten, die sich daraus ergeben, bei der Krone GmbH in Gebrauch, zum Teil mit dem vorangestellten Firmennamen in Großbuchstaben (KRONE). Damit verstößt die Krone GmbH gegen ihre eigene Unterlassungserklärung.

Da ein Schlichtungsgespräch zwischen den Geschäftsführern der Krone GmbH und dem Markenrechtsinhaber Jörg Rudolph als Inhaber und Geschäftsführer der Equiliner GmbH erfolglos verlief, reichte die Anwältin und Prozessbevollmächtigte der Equiliner GmbH am 5. März 2010 beim Landgericht Hamburg Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen die Krone GmbH ein. Die Rechtsanwälte der Krone GmbH haben daraufhin die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Dies wurde vom Landgericht abgelehnt, Termin für die erste mündliche Verhandlung ist am 9. September (öffentlich).

Eine Übersicht über den Markenrechtsstreit, Erläuterungen zu den Vorgängen und alle relevanten Dokumente gibt es auf der Internetseite www.david-gegen-goliath.eu


  • Der Fall Ecoliner - Jörg Rudolph - 09.07.2010 22:23:36

Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN