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Re: Anmeldung Domain vor Veröffentlichung ähnlicher Marke

geschrieben von Frank am 04.02.2005 um 17:17:15

»Hallo,«

»mein Problem - heute trat an mich ein Vertreter einer Marke heran und teilte mir mit, dass ich eine Domain, die ich seit nunmehr fast 2,5 Jahren in Benutzung habe nicht weiter im geschäftlichen Verkehr benutzen solle.«
»Begründung dazu:«
»- Verwechlungsgefahr zur echten eingetragenen Marke«
» (Ähnlichkeit/"Vertipper")«
»- Ausnutzung der Bekanntheit der "fremden" Marke, dabei habe ich die Domain bereits genutzt, als der Markenbesitzer noch eine "kleine Klitsche" war«

»- Anmeldung zur Marke: 1/2 Jahr vor meiner Domainanmeldung«
»- Eintragung der Marke: 1/2 Jahr nach meiner Domainanmeldung«


»Hätte ich die Domain erst nach Veröffentlichung der Marke registriert, o.k., aber so??«
»- Markenname ist nicht identisch meiner angemeldeten Domain«
»- Eintragung erfolgte 1/2 Jahr nach Registrierung der Domain durch mich«

»Was machen? «
»Inhalt der Domain löschen, nur um die Domain nicht im geschäftlichen Verkehr zu nutzen?«
»Streiten? «
»Oder dem Inhaber des ähnlichen Markennamens die Domain anbieten (dabei sind meine Wünsche für die ich über Hergabe der Domain entscheiden würde eher bescheiden - "oberer" 3-stelliger Betrag)?«
>> first come first Prinzip. Ist die Domain eingetragen dann kann selbst der amerikanische Mischkonzern aus Dakota oder Washington D.C. höchstens dein Eigentum an der Domain
KAUFEN - wenn DU das willst. Sonst..



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